Emissionen aus Konsumartikeln

In Gebäuden können Luftfremdstoffen beispielsweise von Bauprodukten oder Möbeln freigesetzt werden und zu Belästigungen führen. Daher gibt es in den genannten Bereichen schon seit langer Zeit gesetzliche Anforderungen oder Gütezeichen, um Emissionen zu beschränken bzw. emissionsarme Produkte zu fördern. 

Aber auch Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens können die Innenraumluft mit bestimmten Chemikalien verunreinigen.

© Fraunhofer WKI | H. Pichlmeier

Es gibt nur wenige Materialien, die wirklich keine flüchtigen organischen Verbindungen freisetzen. Glas, Metall und einige mineralische Werkstoffe sind Beispiele für emissionsfreie Materialien. Es ist daher nicht verwunderlich, dass viele Konsumentenprodukte relevante Emissionsquellen darstellen. In den meisten Fällen nehmen die Emissionen mit der Zeit ab: Je länger das Produkt also in Gebrauch ist, desto geringer werden die Emissionen.

Bei einigen Produktarten ist die Freisetzung von VOC durchaus gewünscht, z. B. bei Raumduftprodukten, Sprays und Duftkerzen oder bei Hygieneartikeln, die mit Duftstoffen versehen sind. Bei manchen Reinigungsmitteln ist die Freisetzung von Treibgasen oder Duftstoffen eine typische Begleiterscheinung der Nutzung. 

Es gibt aber überraschend viele Produkte, bei denen ein Ausgasen von Substanzen weder zu erwarten noch erwünscht ist, aber bei denen trotzdem auffällige Emissionen auftreten (die sich z. B. durch Gerüche bemerkbar machen). Hierzu gehören viele Kunststoffprodukte, insbesondere die mit Schaumstruktur: Bei ihrer Produktion werden teilweise Treibgase und Hilfsstoffe eingesetzt, die später aus dem Gegenstand verdampfen. Im Idealfall passiert dies, bevor das Produkt in den Handel kommt - allerdings kann durch schnelle, dichte Verpackung der Fall eintreten, dass diese Restsubstanzen erst während der Nutzung aus dem Gegenstand verdampfen.

Im Bereich der Kinderspielzeuge gibt es umfassendere gesetzlich Vorgaben, so dass die verwendeten Lacke, Kunststoffteile und Textilien seltener durch unerwünschte Emissionen auffallen. 

Manche Hobbyprodukte (z. B. Klebstoffe, Lacke, Lasuren, Modelliermassen) enthalten leichtflüchtige Lösemittel, um die gewünschte schnelle Trocknung/Härtung zu erreichen. Diese Lösemittel verdampfen während der Verwendung, daher sind die Hinweise der Hersteller (notwendige Lüftung/keine Verarbeitung im Innenraum) unbedingt zu beachten.

Bei fast allen Konsumentenprodukten ist zu beobachten, dass abhängig von den Produktionsbedingungen Restchemikalien im Produkt verbleiben können. Auch bei natürlichen Produkten wie Leder, Holz oder Wolle/Baumwolle kann es herstellungsbedingt dazu kommen, dass Restchemikalien im Produkt verbleiben. Manchmal ist dies durch einen auffälligen Geruch des Produkts bereits vor dem Kauf zu bemerken. Da aber nicht alle Industriechemikalien mit der Nase wahrnehmbar sind, kann auch bei geruchlosen Artikeln eine Emission nicht ausgeschlossen werden. 

Genau wie bei Bauprodukten und Möbeln können Emissionen aus Konsumentenartikeln mit Hilfe von Prüfkammern gemessen werden.

In einer Studie (McDonald et al., 2018) wurde gezeigt, dass in Großstädten die durch Verbrauchsmaterialien und Konsumprodukte in die Außenluft freigesetzte VOC-Menge ungefähr so groß ist wie die durch den Straßenverkehr freigesetzte. Die Ergebnisse unterstreichen die Relevanz von VOC-Emissionen aus Konsumentenprodukten.

Literatur

McDonald BC et al., Volatile chemical products emerging as largest petrochemical source of urban organic emissions. Science  16 Feb 2018:Vol. 359, Issue 6377, pp. 760-764, DOI: 10.1126/science.aaq0524