Eine belgische Verordnung aus dem Jahre 2014 sieht vor, dass Hersteller bestimmter Bauprodukte ab dem 1. Januar 2015 für ihre Produkte über eine Dokumentation der Emissionen verfügen müssen. Ein bestimmtes Label oder eine Produktzulassung sind nicht vorgesehen. Betroffen von dieser Regelung sind im Wesentlichen Bodenbeläge und Verlegewerkstoffe. Die Emissionsuntersuchung basiert auf der DIN EN 16516. Bewertet werden die Emissionen nach 28 Tagen.
Parameter | Grenzwerte |
Formaldehyd | ≤ 100 μg/m3 |
Acetaldehyd | ≤ 200 μg/m3 |
Toluol | ≤ 300 μg/m3 |
TVOC | ≤ 1000 μg/m3 |
TSVOC | ≤ 100 μg/m3 |
CMR EU 1A 1B | ≤ 1 |
R-Wert (dimensionslos) |
≤ 1 |
Bei der R-Wert-Berechnung wird die harmonisierte europäische LCI-Liste angewendet. Für Substanzen, die nicht auf der europäischen Liste stehen, wird die deutsche NIK-Liste zugrunde gelegt.