Emissionen aus Laserdruckern und Kopierern

Laserdrucker sowie die meist auf dem gleichen Prinzip basierenden Fotokopierer verwenden hohe Temperaturen, um das Druckbild auf Papier zu fixieren. Dies führt dazu, dass Substanzen aus Gerät, Papier und Toner freigesetzt werden können. Zusätzlich hat in den letzten Jahren die öffentliche Diskussion über die gesundheitlichen Auswirkungen partikulärer Emissionen aus diesen Geräten zugenommen.

© Fraunhofer WKI | Manuela Lingnau

Laserdrucker und Kopiersysteme, die auf dem Prinzip der sogenannten »Elektrofotografie« basieren, werden häufig im Arbeitsalltag eingesetzt, da sie eine große Druckgeschwindigkeit und Dokumentenechtheit zu vergleichsweise niedrigen Preisen bieten. Das Druckbild wird dabei auf dem Papier mit einem geeigneten Material (»Toner«) aufgebracht und dieses Material anschließend bei hohen Temperaturen (ca. 200 °C) fixiert. Dabei wird neben dem Toner auch das Papier erhitzt und beide Materialien können Substanzen an die Raumluft abgeben. Darüber hinaus sind die Laserdruckergehäuse und -platinen aus Sicherheitsgründen häufig mit Flammschutzmitteln behandelt.

Emissionen aus Toner und Papier

Toner besteht aus einer großen Anzahl an verschiedenen Substanzen und basiert meistens auf Ruß. Darüber hinaus enthalten einige Toner Schwermetalle und Lösungsmittel. Eine direkte Exposition des Nutzers mit Tonerstaub ist aus gesundheitlichen Gründen zu vermeiden. Moderne Drucksysteme enthalten daher meist Abscheider im Lüfterbereich, um unabsichtlich freigesetzten Toner nicht in die Umgebung abzugeben. Durch das Aufheizen des Papiers – insbesondere bei recyceltem Papier – kann es zur Freisetzung von enthaltenen Substanzen (z. B. Lösungsmittelrückständen, Aufhellern, etc.) kommen. Darüber hinaus wird auch der Abrieb von Calcium berichtet. Bei älteren Drucksystemen konnte es bei der elektrostatischen Aufladung des Toners zusätzlich zur Bildung von Ozon kommen. Moderne Systeme geben allerdings kein Ozon mehr ab.

 

Freisetzung von Partikeln

Neben den chemischen Emissionen ist auch die Freisetzung von ultrafeinen Partikeln (< 100 nm) aus Laserdruckern nachgewiesen worden. Bei diesen Partikeln handelt es sich nicht um unabsichtlich freigesetzte Tonerpartikel, da diese einen größeren Durchmesser besitzen würden. Vielmehr entstehen diese Partikel in der Fixiereinheit durch die hohen Temperaturen. Ein ähnlicher Effekt kann auch bei Haushaltsgeräten mit Heizeinheit (z. B. Toaster) beobachtet werden. Chemische Substanzen werden bei den erhöhten Temperaturen schlagartig freigesetzt und kondensieren in der Luft zu kleinen Partikeln. Aus diesem Grund ist ein Großteil der freigesetzten Partikel (ca. 99,8% - 98%) verdampfbar.

 

Diskussion über negative Auswirkungen auf die Gesundheit

Bei sachgerechter Nutzung und Wartung wird beim Betrieb von Laserdruckern und Kopiergeräten kein Toner freigesetzt. Wird der Nutzer allerdings gegenüber Tonerstaub exponiert, kann dies negative gesundheitliche Folgen haben. Hinsichtlich der chemischen Emissionen gelten das Minimierungsprinzip (siehe auch Abschnitt unten) sowie die Richtwerte für die Innenraumluft. Insgesamt wurden die akuten gesundheitlichen Auswirkungen von Druckeremissionen in einem Vorhaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)untersucht und die Ergebnisse 2014 veröffentlicht. In der Studie wurden 52 Probanden für 75 min. nach einem standardarisierten Verfahren mit Druckeremissionen exponiert. Die Autoren kommen zu folgendem Schluss: »Gestützt auf diese Ergebnisse ist nach unserer Auffassung die hohe Kurzzeit-Exposition in der Art und Weise, wie sie erfolgte, aus klinischer Perspektive nicht als besorgniserregend einzustufen.«

 

Emissionsprüfung und »Blauer Engel«

Die Untersuchung der Emissionen aus elektronischen Geräten erfolgt in sogenannten Emissionsprüfkammern. Für Laserdrucker und Kopierer existieren Kriterien für die freigesetzte Menge an chemischen Verbindungen sowie diverse operative Parameter (z. B. Energieverbrauch). Dabei müssen die Geräte nach einem präzise umschriebenen Verfahren untersucht werden. Geräte, die die Kriterien erfüllen, können mit einem »Blauen Engel« ausgezeichnet werden (Vergabekriterien DE-UZ 205). Seit der letzten Überarbeitung des Kriterienkatalogs im Jahr 2013 wird auch die Freisetzung von ultrafeinen Partikeln bei dieser Betrachtung miteinbezogen.