Bewertung von Bauproduktemissionen

Emissionen von Bauprodukten können sich nachteilig auf die Gesundheit und das Wohlbefinden von Gebäudenutzern auswirken. Die gezielte Auswahl von sogenannten »emissionsarmen« Produkten liefert in diesem Zusammenhang einen wertvollen Beitrag für eine gute Raumluftqualität.

Dafür muss aber zunächst einmal definiert werden, was »emissionsarm« eigentlich genau bedeuten soll. Denn egal, ob ein Bauprodukt aus Naturstoffen oder künstlichen Materialien produziert wird, Emissionen treten in der Regel immer auf. Entscheidend ist aber die Art, Zusammensetzung und Höhe der Emissionen.

Bei den Anforderungen an Bauproduktemissionen kann man vereinfacht zwei Fälle unterscheiden: Zum Ersten muss sichergestellt sein, dass keine gefährlichen Stoffe in die Innenraumluft gelangen. Das ist quasi eine Mindestanforderung, die immer erfüllt sein muss. Zum Zweiten können im Rahmen von Umweltzeichen auch Produkte ausgezeichnet werden, die in ihrer Produktgruppe nicht nur die gesetzlichen Mindestanforderungen einhalten, sondern darüber hinaus besonders emissionsarm sind.

Für eine einheitliche europäische Bewertung der Bauproduktemissionen befindet sich derzeit ein Klassifizierungssystem (»delegated act«) in Vorbereitung, das im Rahmen der CE-Kennzeichnung Anwendung finden soll und auf den Ergebnisse einer Emissionsprüfung nach DIN EN 16516 beruht.

In einigen europäischen Ländern gibt es aber schon seit längerem nationale Emissionsanforderungen an Bauprodukte. Diesen Bewertungssystemen ist gemeinsam, dass sie Emissionsuntersuchungen in einer Prüfkammer gemäß der Europäischen Prüfnorm DIN EN 16516 über einen Zeitraum von 28 Tagen beinhalten. Damit ist sichergestellt, dass ein einzelnes Produkt für den Nachweis der Einhaltung der verschiedenen nationalen Anforderungen nicht mehrfach untersucht werden muss. Dies gilt auch, wenn sich die Anforderungen im Detail unterscheiden.

Nationale Emissionsanforderungen gibt es derzeit in Deutschland, Frankreich und Belgien.

 

Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB)

In Deutschland regeln die Landesbauordnungen neben der Planung, Bemessung und Ausführung von Bauwerken auch die Verwendung von Bauprodukten. Konkrete Anforderungen finden sich in den Technischen Baubestimmungen. Mit der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) wurden bisherige Regelwerke zusammengeführt.

Die MVV TB enthält in Anhang 8 »Anforderungen an bauliche Anlagen bezüglich des Gesundheitsschutzes (ABG)«. Damit ist die Sicherstellung einer gesundheitlich unbedenklichen Innenraumluftqualität als baurechtliches Schutzziel explizit benannt.

Die Anforderungen an VOC-Emissionen basieren auf dem Prüf- und Bewertungsvorgehen des AgBB-Bewertungsschemas.

Literatur

  • DIN EN 16516:2020-10. Bauprodukte: Bewertung der Freisetzung von gefährlichen Stoffen - Bestimmung von Emissionen in die Innenraumluft. Beuth Verlag, Berlin.
  • MVV TB. Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen