Formaldehyd

Formaldehyd ist eine seit mehr als einem Jahrhundert industriell eingesetzte Verbindung und gehört seit vielen Jahren zu den bekanntesten Innenraumschadstoffen. 

Formaldehyd (auch: Methanal) ist chemisch gesehen das einfachste Aldehyd und ein farbloses Gas, welches einen stechenden Geruch aufweist. Bereits vor einigen Jahrzehnten wurde die öffentliche Aufmerksamkeit auf die Freisetzung von Formaldehyd von Harnstoff-Formaldehyd-(UF-)gebundenen Spanplatten gelenkt. Für die Verklebung von Holz sind Formaldehyd-Harnstoff-Harze aufgrund ihrer guten Wirtschaftlichkeit und günstigen Materialeigenschaften insbesondere bei Möbeln sehr beliebt. Allerdings zersetzen sich die Harze in der Gegenwart von Wasser (z. B. der Luftfeuchtigkeit) und geben dabei – über die gesamte Lebensdauer des Produktes – Formaldehyd an die Umgebung ab. Neben seinem Einsatz in Holzwerkstoffen wird Formaldehyd auch im Bereich der Konservierung und Desinfizierung verwendet. Die bekannteste Anwendung ist hierbei eine Lösung aus Formaldehyd und Wasser (»Formalin«) zur langfristigen Konservierung von Gewebe. Darüber hinaus wird Formaldehyd insbesondere durch Verbrennungsprozesse (z. B. Tabakrauchen) gebildet.

Bereits seit 1977 existiert in Deutschland für Formaldehyd ein Richtwert für die Innenraumluft. Dieser wurde damals auf 0,1 ppm festgelegt. Dies führte auch zur Einführung rechtlich verbindlicher Prüfkriterien für die Zulassung von Spanplatten (sogenannte E1-Platten). Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen etwas geringeren Innenraumrichtwert von 0,1 mg/m³ (0,08 ppm) abgeleitet. Im Jahr 2004 wurde Formaldehyd als humankarzinogen eingestuft. In diesem Zusammenhang wurde in Deutschland der alte Richtwert von 0,1 ppm zunächst noch einmal bestätigt. Im Jahr 2014 erfolgte eine Einstufung der Europäischen Kommission als Karzinogen der Kategorie 1B und als Mutagen der Kategorie 2. Seit 2016 lautet der Innenraumrichtwert für Formaldehyd 0,10 mg/m³ und entspricht damit auch der WHO-Empfehlung. Der Richtwert ist als Halbstundenmittelwert zu verstehen und wird entsprechend über den Zeitraum einer halben Stunde gemessen.

Auch die Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV, 2017) definiert in Anlage 1 Anforderungen an die Freisetzung von Formaldehyd durch beschichtete und unbeschichtete Holzwerkstoffe. Damit diese Werkstoffe in Verkehr gebracht werden dürfen, darf durch das Produkt eine Ausgleichskonzentration von 0,1 ppm in einer Emissionsprüfkammer nicht überschritten werden. Auch beschichtete Holzwerkstoffplatten und Möbel (als ganzes Produkt) müssen diese Ausgleichskonzentration einhalten.

Literatur

  • Salthammer, T., Mentese, S., Marutzky, R., 2010. Formaldehyde in the Indoor Environment. Chemical Reviews 110, 2536-2572.
  • Salthammer, T., 2015. The formaldehyde dilemma. International Journal of Hygiene and Environmental Health 218, 433-436. 
  • Salthammer, T., 2019. Formaldehyde sources, formaldehyde concentrations and air exchange rates in European housings. Building and Environment, 150, 219-232. https://doi.org/10.1016/j.buildenv.2018.12.042
  • Salthammer, T., 2019. Data on formaldehyde sources, formaldehyde concentrations and air exchange rates in European houses. Data in Brief, 22, 400-435. https://doi.org/10.1016/j.dib.2018.11.096