Die Konzentration allein sagt noch nichts über mögliche Gesundheitsauswirkungen aus. Erst die Verknüpfung von Konzentration mit toxikologischer Eigenschaft in Verbindung mit einem Grenzwert macht eine Bewertung möglich. In der Regel werden Grenzwerte für Einzelsubstanzen abgeleitet. Für die gesundheitliche Bewertung der Bauproduktemissionen wird aber ein Bewertungssystem benötigt, bei dem nicht nur Einzelstoffe, sondern auch Mehrstoffgemische sehr unterschiedlicher Zusammensetzung anhand von Konzentration und toxikologischer Eigenschaft bewertet werden.
Zu diesem Zweck wurde als Bewertungsmaßstab die so genannte Niedrigste Interessierende Konzentration, kurz NIK-Wert (im englischen LCI) eingeführt. Als Basis der NIK-Werte dienen Arbeitsschutzgrenzwerte, die aufgrund unterschiedlicher Schutzziele am Arbeitsplatz und im Innenraum noch einmal durch einen Faktor (in der Regel 100) dividiert werden. Bei der gesundheitlichen Gesamtbewertung der Bauproduktemissionen werden die jeweils gemessenen Einzelstoffkonzentrationen ins Verhältnis zu ihrem NIK-Wert gesetzt. Die so erhaltenen Quotienten dürfen in der Summe nicht ≤ 1 sein. Auf diese Art und Weise wird in einem Mehrstoffgemisch jeder Einzelstoff anhand seiner toxikologischen Bedeutung gewichtet berücksichtigt.
Im Rahmen des AgBB-Schemas werden so derzeit ca. 180 Einzelstoffe in die Bewertung einbezogen.
Auf Europäischer Ebene gibt es derzeit Bestrebungen, die NIK-Werte zu harmonisieren, so dass zukünftig europaweit Bauproduktemissionen einheitlich anhand einer harmonisierten Prüfvorschrift (DIN EN 16516) analytisch bestimmt und anhand von harmonisierten NIK-Werten bewertet werden können.
Grundlage für eine zukünftige Harmonisierung ist der ECA-Report Nr. 29.
Eine Liste der vorgeschlagenen EU-LCI-Werte kann auf der Website der EU-LCI Working Group der Europäischen Kommission abgerufen werden.