Am Umweltbundesamt (UBA) ist eine Kommission Human-Biomonitoring angesiedelt, die aus WissenschaftlerInnen, Fachleuten von Bundes-/Landesbehörden, Universitäten, Hygiene-Instituten und Kliniken besteht. Die Kommission wird auf drei Jahre berufen und durch ständige Gäste und themenbezogene Sachverständige ergänzt.
Unter Human-Biomonitoring (HBM) ist grundsätzlich die Untersuchung human-biologischen Materials, wie Gewebe und Flüssigkeiten, auf Fremdstoffe oder deren Abbauprodukte (Metabolite) zu verstehen. Gemäß Definition der Kommission Human-Biomonitoring ist dieses in ein Belastungs- und ein Effektmonitoring zu unterteilen. Alle HBM-Verfahren sind durch die vom Probanden losgelöste Untersuchung biologischer Probenmaterialien charakterisiert.
Belastungsmonitoring
In human-biologischen Materialien (Flüssigkeiten, Gewebe, pathologische Proben, Zähne, Ausatemluft etc.) werden die Konzentrationen von bestimmten Stoffen oder deren Stoffwechselprodukte (Metabolite) systematisch untersucht. Die Messungen können dabei einmalig oder wiederholt durchgeführt werden und erfolgen unter bestimmten Beobachtungsaspekten.
Effektmonitoring
Beim Effektmonitoring werden die Auswirkungen chemischer, physikalischer oder biologischer Faktoren auf biologische Parameter untersucht und somit deren Wirkung (Wirkungsparameter) bewertet. Die Messungen können dabei einmalig oder wiederholt durchgeführt werden und erfolgen unter bestimmten Beobachtungsaspekten. In der Regel sind Wirkungsparameter unspezifisch. Eine Bewertung kann daher nur in Zusammenhang mit der jeweiligen Belastung erfolgen.
Voraussetzungen für ein HBM sind fundierte chemisch-analytische Grundlagen sowie Mindestanforderungen an die Probenahme, die Untersuchung und die Dokumentation über die Probanden. Die HBM-Kommission hat hierfür Grundlagen erarbeitet, die auch die Ableitung von Beurteilungswerten (Referenz- und HBM-Werte) beinhaltet.
Grundsatzpapiere zum HBM und Informationen zu den bereits bearbeiteten Substanzen sind auf der Homepage der HBM-Kommission zu finden.