Human-Biomonitoring

Die HBM-Kommission des Umweltbundesamtes

Im Human-Biomonitoring (HBM) wird die Belastung mit chemischen Substanzen im menschlichen Körper durch Analyse von zum Beispiel Blut- oder Urinproben ermittelt. HBM ist für den gesundheitsbezogenen Umweltschutz ein zentrales Informations- und Kontrollinstrument. Die Daten können als Frühwarnsystem für bisher nicht erkannte Belastungen dienen. Ob der Nachweis eines Stoffes mit einer gesundheitlichen Belastung einhergeht, bedarf jeweils einer Risikobewertung. HBM liefert außerdem wissenschaftlich fundierte Daten darüber, ob Verbote oder Beschränkungen bestimmter Stoffe tatsächlich zu einem Rückgang der Belastung in der Bevölkerung führen. 

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Probenbehälter in Biolabor.

Am Umweltbundesamt ist eine Kommission Human-Biomonitoring angesiedelt, die aus WissenschaftlerInnen, Fachleuten von Bundes-/Landesbehörden, Universitäten, Hygiene-Instituten und Kliniken besteht. Die Kommission wird auf drei Jahre berufen und durch ständige Gäste und themenbezogene Sachverständige ergänzt.

Unter Human-Biomonitoring (HBM) wird grundsätzlich die Untersuchung human-biologischen Materials auf Fremdstoffe oder deren Abbauprodukte (Metabolite). Gemäß Definition der Kommission Human-Biomonitoring ist dieses in ein Belastungs- und ein Effektmonitoring zu unterteilen (siehe: Fakten). Alle HBM-Verfahren sind durch die vom Probanden losgelöste Untersuchung biologischer Probenmaterialien charakterisiert.

Voraussetzungen für ein HBM sind fundierte chemisch-analytische Grundlagen sowie Anforderungen an die Probenahme und Untersuchung. Die HBM-Kommission hat hierfür Grundlagen erarbeitet, die auch die Ableitung von Orientierungswerten (Referenz- und HBM-Werte) beinhaltet.

Grundsatzpapiere und Informationen zu den bereits bearbeiteten Substanzen sind auf der Homepage der HBM-Kommission zu finden.